Schulabschlüsse

Mit dem Halbjahreszeugnis ab Jahrgangstufe 8 wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt, welchen Schulabschluss die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich erlangen. Diese Hinweise richten sich nach dem aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Den Eltern wird in diesem Zusammenhang Beratung angeboten.

 

Berufsorientierter Abschluss (BO) - VOSB § 23.5

  • BO Abschluss entspricht Zielsetzungen des Förderschwerpunktes Lernen nach Klasse 9

  • teamorientierte Projektprüfung

  • min. ausreichende Gesamtleistung in Unterrichtsfächern

  • min. ausreichende Leitungen in Berufsorientierung

 

Hauptschulabschluss - VOBGM § 54

Voraussetzung für den (qualifizierenden) Hauptschulabschluss ist die Teilnahme an einer Projektprüfung und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch.

 alle Fächer: min. Note  (G) 4

  • Voraussetzung für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt (VOBGM § 55)

  • Abschlussprüfung [D/M] & Projektprüfung

  • Gesamtleistung ≤ 4,4 (E-Kurse eine Note besser VOBGM §56 Abs. 3)

a) einfach gewichtet: Kernfächer

b) doppelt gewichtet: Prüfungsfächer (Fach 2x + Abschlussprüfung 1x) + Projektprüfung

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss - VOBGM § 54 

  • Hauptschulabschluss

  • Gesamtnote ≤ 3,0 (E-Kurse eine Note besser VOBGM § 56.3) 

 

Realschulschulabschluss - VOBGM § 59 

Voraussetzung für den (qualifizierenden) Realschulabschluss ist die Teilnahme an einer Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch. 

  • Voraussetzung für Leistungsbewertung erfüllt (VOBGM § 60)

  • Teilnahme an min. zwei E-Kursen (min. Note 4)

! davon min. 1x D, M, E

  • in G-Kursen min. Note 3

  • Nebenfächer: min. 2x Note 3, sonst min. Note 4

  • bei Teilnahme an Französisch min. Note B4

  • Abschlussprüfung (D/M/E) & Präsentationsprüfung

  • Gesamtleistung ≤ 4,4 (G-Kurse eine Note schlechter VOBGM § 61.3.2)

 

Qualifizierender Realschulabschluss - VOBGM § 59.4 

•         Realschulabschluss

•         D/M/E ≤ 3,0 (VOBGM §61.2+3)

•         übrige Fächer ≤ 3,0 (VOBGM §61.2+3)

•         Klassenkonferenz erwartet erfolgreiche Teilnahme an GOS

 

Übergang Gymnasiale Oberstufe (GO) - VOBGM § 64 

  • Fächer oder Lernbereiche des Kernunterrichts: min. Note 3

  • Teilnahme an min. drei E-Kursen

!  max. ein G-Kurs in D/M/E

  • Noten E-Kurse: min. 3 – 3 – 2

  • Noten G-Kurse: min. 2

  • Französisch min. A4

 

Übergang Fachoberschule (FOS)

  • Realschulabschluss

  • D/M/E Noten: min. 3 – 3 – 4

  • G-Kurse dürfen nicht mit Note > 3 bewertet sein