Schulabschlüsse
An der IGS Rheingauviertel können unsere Schülerinnen und Schüler die folgenden Schulabschüsse und Qualifikationen zum Übergang erwerben:
Berofsorientierter Abschluss (BO)
(qualifizierenden) Hauptschulabschluss
(qualifizierenden) Realschulabschluss
Übergang in die Fachoberschule
Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
Voraussetzungen für die einzelnen Schulabschlüsse
Mit dem Halbjahreszeugnis ab Jahrgangstufe 8 wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt, welchen Schulabschluss die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich erlangen. Diese Hinweise richten sich nach dem aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Den Eltern wird in diesem Zusammenhang Beratung angeboten.
Berufsorientierter Abschluss (BO) - VOSB § 23.5
BO Abschluss entspricht Zielsetzungen des Förderschwerpunktes Lernen nach Klasse 9
teamorientierte Projektprüfung
min. ausreichende Gesamtleistung in Unterrichtsfächern
min. ausreichende Leitungen in Berufsorientierung
Hauptschulabschluss - VOBGM § 54
Voraussetzung für den (qualifizierenden) Hauptschulabschluss ist die Teilnahme an einer Projektprüfung und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch.
alle Fächer: min. Note (G) 4
Voraussetzung für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt (VOBGM § 55)
Abschlussprüfung [D/M] & Projektprüfung
Gesamtleistung ≤ 4,4 (E-Kurse eine Note besser VOBGM §56 Abs. 3)
Qualifizierender Hauptschulabschluss - VOBGM § 54
Hauptschulabschluss
Gesamtnote ≤ 3,0 (E-Kurse eine Note besser VOBGM § 56.3)
Realschulschulabschluss - VOBGM § 59, § 60, § 61
Voraussetzung für den (qualifizierenden) Realschulabschluss ist die Teilnahme an einer Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit und den Zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch.
Voraussetzung für Leistungsbewertung erfüllt (VOBGM § 60)
Teilnahme an min. zwei E-Kursen (min. Note 4) (davon min. 1x D, M, E)
in G-Kursen min. Note 3
Fächer des Kernunterrichts: min. 2x Note 3, sonst min. Note 4
bei Teilnahme an Französisch min. Note B4*
Abschlussprüfung (D/M/E) & Präsentationsprüfung
Gesamtleistung ≤ 4,4 (G-Kurse eine Note schlechter VOBGM § 61.3.2)
Qualifizierender Realschulabschluss - VOBGM § 59.4, § 60, § 61
• Realschulabschluss
• D/M/E ≤ 3,0 (VOBGM § 61.2+3)
• Fächer des Kernunterrichts ≤ 3,0 (VOBGM § 61.2+3)
• Klassenkonferenz erwartet erfolgreiche Teilnahme an GOS
Übergang Gymnasiale Oberstufe (GO) - VOBGM § 64
Fächer oder Lernbereiche des Kernunterrichts: min. Note 3
Teilnahme an min. drei E-Kursen (max. ein G-Kurs in D/M/E)
Noten E-Kurse: min. 3 – 3 – 2
Noten G-Kurse: min. 2
Französisch min. A4*
Übergang Fachoberschule (FOS)
Realschulabschluss
D/M/E Noten: min. 3 – 3 – 4
G-Kurse dürfen nicht mit Note > 3 bewertet sein
Französisch: A = Unterricht auf gymnasialem Niveau; B = Unterricht auf Realschulniveau
Kernfächer = Fächer, in denen die SuS im Klassenverband bzw. in Kursen (z.B. WPU) unterrichtet werden
Lernbereich (LB) = Gesellschaftslehre (Politik & Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde)
Alle Angaben ohne Gewähr